Bei stets steigenden Beiträgen zu Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lässt das Leistungsniveau immer mehr zu wünschen übrig. Und zwar in nahezu allen Bereichen ! Insbesondere zum Thema Zahnersatz gibt es seit 2005 im Rahmen der Festkostenzuschuss-regelung erhebliche Leistungskürzungen zu verzeichnen !
"Aus der Praxis für die Praxis !"
1. Beispiel: Brückenversorgung mit hochwertiger Verblendung
Rechnungsbetrag: 1.070,80 € GKV-Zuschuss: 312,48 € Eigenanteil ohne Zahnschutz: 758,32 € ! Mit einer ABV-Zahnversicherung konnte unser Kunde seinen Eigenanteil auf nur noch 66,-- € reduzieren ! (incl. GKV-Bonus)
2. Beispiel: 5 Teleskopkronen im Unterkiefer mit hochwertiger Verblendung
Rechnungsbetrag: 3.824,87 € GKV-Zuschuss: 820,42 € Eigenanteil ohne Zahnschutz: 3.004,45 € !
Mit einer ABV-Zahnversicherung konnte unsere Kundin ihren Eigenanteil auf nur noch 361,19 € reduzieren ! (incl. GKV-Bonus)