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  • Gesundheit. Leistungen der Gesetzlichen KV.

Leistungsgrundsatz: Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.Umfang des Versicherungsschutzes: Leistungen ganz überwiegend durch Gesetz vorgegeben. Geringe Abweichungen zwischen Kassen möglich.Zukunftssicherheit: Gesetzgeber kann jederzeit den Leistungsumfang verändern.Innovationen/medizinischer Fortschritt: Neue Methoden und Verfahren sind nicht automatisch im Leistungskatalog enthalten. Z.B. muss für neue Therapien in der ambulanten Versorgung grundsätzlich eine Genehmigung vorliegen. Für neue Arzneimittel ist bspw.zukünftig eine Kosten-Nutzen-Bewertung vorzunehmen.Leistungen beim Arzt: Nur Vertragsärzte / ein- geschränkte Inanspruchnahme von ambulanten Leistungen im Krankenhaus / Praxisgebühr, mit Ziel der Bindung an den behandelnden Arzt für mind. 1 Quartal - bei Arztwechsel im Quartal ohne Überweisung wird Praxisgebühr erneut fällig / Budgets erschweren zuweilen die Terminabsprache
Arzneimittel:  rezeptpflichtige Arzneimittel / nicht rezeptpflichtige Arzneimittel nur in Ausnahmefällen / keine Leistungen bei geringfügigen Gesundheitsstörungen / Erstattung meist durch Festbeträge begrenzt / Rabattverträge legen fest, welche Medikamente erstattungsfähig sind / viele Regelungen zur wirtschaftlichen Verordnung von Arzneimitteln / hoher Anteil von Nachahmer-Medikamenten gegenüber Originalpräparaten / Zuzahlungen von bis zu 10 € Heilpraktiker: keine Leistungen Heilmittel: freie Wahl der Leistungsanbieter / Begrenzung der Verordnungsmenge, z.B. für Massagen / Zuzahlung 10% der Kosten und 10 € je Verordnung Hilfsmittel:  Leistung nach Hilfsmittelverzeichnis / Zuzahlung 5 - 10 € / Anspruch auf Sehhilfen nur in Ausnahmefällen Krankenhaus:  Mehrbettzimmer / Krankenhauswahl: Einweisung durch Arzt erforderlich / Patient ist an Einweisungsentscheidung gebunden / Zuzahlung von 10 € pro Tag (bis zu 28 Tage) / kein Anspruch auf Behandlung durch bestimmten Arzt Rehabilitation: Anschlussbehandlung: Zuzahlung von 10 € pro Tag (bis zu 28 Tage) / Reha: Zuzahlung von 10 € pro Tag Psychotherapie: Genehmigung nach Begutachtung / gesetzlich vorgegebener Leistungsumfang bei definierter seelischer Krankheit Krankengeld: 70% des Bruttoeinkommens, max. bis BBG, höchstens 90% vom Netto abzgl. der Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung Zahnprophylaxe: Gruppenprophylaxe: eingeschränkte Leistung für Kinder und Jugendliche. Erwachsene nur bei besonderen Befunden Zahnbehandlung: Grundversorgung (z.B. einfache Füllungsmaterialien) Zahnersatz: Befundorientierte Festzuschüsse für Standartversorgung. Mehrkosten für höherwertigen Zahnersatz sind privat zu zahlen Kieferorthopädie: Leistungspflicht für Kinder / in seltenen Fällen auch für Erwachsene Fahrtkosten: Rettungsfahrten / Krankenhausfahrten / ambulante Krankentransporte in Ausnahmefällen / Zuzahlungen von 5 - 10 € Palliativ- und Hospizversorgung: ja Soziotherapie: ja, max. 120 Stunden in 3 Jahren Versicherungsschutz im Ausland: eingeschränkte Leistungen in der Europäischen Union (EU), der Schweiz und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)

Hinweise: Eine Befreiung von o.g. Zuzahlungen ist wegen Überforderung möglich. Kinder sind grundsätzlich befreit.

Die Synopse von Leistungsbereichen aus den Produktwelten hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern beschränkt sich weitgehend auf Leistungsarten von größerer quantitativer Bedeutung. Über die hier exemplarisch genannten hinaus gibt es insbesondere in der GKV noch eine Vielzahl weiterer Leistungsarten, die zugunsten der Übersichtlichkeit nicht aufgelistet worden sind. Zu solchen Leistungen zählen etwa die ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation oder die sozialpädiatrischen Leistungen des SGB V oder aber spezifische Beratungsleistungen zu Behandlungsfehlern.


Der seit 01.01.2009 eingeführte "BASIS - Tarif" orientiert sich im wesentlichen an den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Er ist ein per Gesetz vorgegebener, einheitlicher Tarif bei allen Anbietern. Gesetzliche Eingriffe in die GKV werden übernommen. Ausschlüsse und Einschränkungen der GKV müssen ebenfalls übernommen werden.







  • Gesundheit. Leistungen der Privaten KV.

Leistungsgrundsatz: medizinische Notwendigkeit Umfang des Versicherungsschutzes: Freie Tarifwahl / vom Grundschutz bis zum Spitzenschutz ist alles vereinbar Zukunftssicherheit: Privatrechtliches Vertragsprinzip / Eingriffe in den Leistungsumfang weder durch Politik noch durch Versicherung möglich / lebenslange Garantie des versicherten Leistungsumfangs Innovationen/medizinischer Fortschritt: Innovationen und medizinischer Fortschritt sind Bestandteil des Versicherungsschutzes Leistungen beim Arzt: Status als Privatpatient / vollständig freie Wahl unter allen ambulant tätigen Ärzten, auch ambulant tätigen Krankenhausärzten / höhere Vergütung begünstigt Erbringung zeitintensiver Leistungen und rasche Terminvergabe / Arztwechsel jederzeit möglich Arzneimittel:  alle zugelassenen Arzneimittel im Rahmen der medizinischen Notwendigkeit / Erstattung in Höhe der tatsächlichen Preise / keine Arzneimittelbudgets Heilpraktiker: tarifabhängig Heilmittel: freie Wahl der Leistungsanbieter (z.B. Physiotherapie, Logopädie etc.) / individueller Umfang je nach medizinischer Notwendigkeit Hilfsmittel:  tarifindividuelle Regelung Krankenhaus:  freie Krankenhauswahl / i.d.R. Chefarztbehandlung / i.d.R. Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer Rehabilitation: i.d.R. begrenzt auf Anschlussheilbehandlung / Ergänzung um Kurtarife möglich Psychotherapie: unterschiedlicher Leistungsumfang je nach Tarif  Krankengeld: in Dauer und Höhe (i.d.R. bis zum Nettoeinkommen) individuelle Tarifgestaltung Zahnprophylaxe: individuelle Zahnprophylaxe, keine Gruppenprophylaxe Zahnbehandlung: versichert sind alle medizinisch notwendigen Leistungen unter Einschluss auch hochwertiger Behandlungsformen (z.B. Inlays) Zahnersatz: Umfang des Versicherungsschutzes unterliegt individueller Gestaltung je nach Tarif / Erstattung i.d.R. bis zu 80%  Kieferorthopädie: je nach Tarif, auch für Erwachsene Fahrtkosten: Rettungsfahrten / Krankenhausfahrten / ambulante Krankentransporte je nach Tarif Palliativ- und Hospizversorgung: ja Soziotherapie: nur als ärztliche Leistung Versicherungsschutz im Ausland: Heilbehandlung in Europa / während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland auch dort